Mietverwaltung

Die Mietverwaltung umfasst u. a.:

· Vertretung der Eigentümer gegenüber Behörden und Ämtern

· Abschluss und Kündigung von Mietverträgen

· Mietinkasso

· Vereinnahmung und Führung der Mietkautionen entsprechend den gesetzlichen Bestimmungen

· Durchführung von Mieterhöhungen

· Ermittlung und Durchführung der Betriebs-, Heizkostenabrechnungen

· Schriftverkehr mit den Mietern

· Vorbereitung und Unterstützung der Eigentümer vom Kauf der Immobilien, während der Sanierung oder eines Neubaus

· Technische Verwaltung des Objektes, wie Überwachung des baulichen Zustandes, Vergabe und Beaufsichtigung notwendiger   Reparaturmaßnahmen

· Aufstellung von Instandhaltungsplanungen

· Jährliche Abrechnung des Objektes gegenüber dem Eigentümer